Vergleich von Indirekteinleitung und Direkteinleitung mit Genehmigungen und Grenzwerten
Bild: Wassernutzen

Abwasser

Teil von Wie entsorge ich Produktionsabwasser in Deutschland rechtssicher?

Indirekteinleitung oder Direkteinleitung im Vergleich

Indirekteinleitung und Direkteinleitung im Vergleich: Genehmigung, Grenzwerte, Gebühren je Kubikmeter, Behörden, Anbieter und Beispielrechnungen für Betriebe.

Das Wichtigste auf einen Blick

Indirekt vs. Direkt: Die wichtigsten Unterschiede

Indirekteinleitung

Weg des Abwassers
Kanalisation zum Klärwerk
Genehmigung
Zustimmung § 58 WHG
Grenzwerte
AbwV + Entwässerungssatzung
Kosten
Gebühr je Kubikmeter

Direkteinleitung

Weg des Abwassers
Eigener Auslauf ins Gewässer
Genehmigung
Erlaubnis § 57 WHG
Grenzwerte
AbwV + Gewässerzustand
Kosten
Anlagentechnik + Abwasserabgabe

Zwei Wege, zwei Genehmigungen

Ein Betrieb, der sein Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage leitet, ist Indirekteinleiter. Typische Fälle sind Wäschereien, Galvanikbetriebe, Druckereien und lebensmittelverarbeitende Betriebe mit Kanalanschluss.

Zwei Wege, zwei Genehmigungen

  1. Abwasser entsteht im Betrieb
  2. Indirekt: Kanalisation zum kommunalen Klärwerk
  3. Direkt: eigener Auslauf ins Gewässer
  4. Indirekt: Zustimmung nach § 58 WHG
  5. Direkt: Erlaubnis nach § 57 WHG

Angeschlossen sind sie an die Netze und Klärwerke kommunaler Betreiber, etwa der Münchner Stadtentwässerung, von Hamburg Wasser oder der Berliner Wasserbetriebe.

Die Zustimmung erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde, häufig die untere Wasserbehörde beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Die technische Prüfung übernimmt der Kanalnetzbetreiber.

Rechtsgrundlage ist § 58 WHG. Einzelheiten zu Probenahme, Messung und Unterrichtung des Betreibers stehen im Anhang 1 der Abwasserverordnung.

Direkteinleiter brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 57 WHG. Zuständig sind die Wasserbehörden der Länder, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung, in Bayern das Landratsamt.

Zu dieser Gruppe gehören Kläranlagenbetreiber wie die Emschergenossenschaft, der Chemiepark Leverkusen mit seiner Abwasserbehandlung und Industriebetriebe mit eigener Anlage wie die BASF in Ludwigshafen.

Der Genehmigungsaufwand unterscheidet sich deutlich. Bei der Indirekteinleitung genügen meist Antrag, Einleitererklärung und Angaben zu den Inhaltsstoffen.

Für die Erlaubnis nach § 57 WHG verlangen die Behörden Unterlagen zu Menge, Fracht und Vorfluter, oft ergänzt um Angaben zu Mischung und Gewässerzustand.

Grenzwerte stehen in den Anhängen der Abwasserverordnung, gegliedert nach Herkunftsbereich des Abwassers. Bei Indirekteinleitung kommen die Entwässerungssatzung und häufig das Merkblatt DWA-M 115 hinzu.

Das Umweltbundesamt stellt die Grundlagen der Abwasserentsorgung in Deutschland zusammen.

Vergleichskriterien in der Übersicht

Die Tabelle stellt beide Wege anhand von fünf Kriterien gegenüber.

Indirekteinleitung

Rechtsgrundlage
§ 58 WHG, AbwV, Entwässerungssatzung
Genehmigung
Zustimmung des Kanalnetzbetreibers, Einleitererklärung
Grenzwerte
Anhänge der AbwV je Branche, Werte der Satzung
Kosten
Gebühr je Kubikmeter, teils Frachtzuschlag
Überwachung
Selbstüberwachung, Meldung an die Gemeinde

Direkteinleitung

Rechtsgrundlage
§ 57 WHG, AbwV
Genehmigung
wasserrechtliche Erlaubnis, befristet
Grenzwerte
Anhänge der AbwV je Branche, Zustand des Gewässers
Kosten
eigene Anlage, Betriebskosten, Abwasserabgabe
Überwachung
Eigenkontrolle, behördliche Messprogramme

Der Aufwand folgt der Zuständigkeit. Indirekteinleiter stimmen ihre Einleitung mit dem Kanalnetzbetreiber ab und berichten über Frachten. Direkteinleiter durchlaufen ein Erlaubnisverfahren mit Messstellen und Berichtspflichten. Erlaubnisse werden befristet erteilt und bei neuen Anforderungen angepasst.

Messpflichten und Selbstüberwachung

Beide Wege verlangen Selbstüberwachung. Umfang und Häufigkeit regeln die Länder in Eigenkontrollverordnungen wie der EKVO in Baden-Württemberg. Indirekteinleiter melden ihre Ergebnisse an den Kanalnetzbetreiber, Direkteinleiter an die Wasserbehörde.

Gemessen werden je nach Branche CSB, Stickstoff, Phosphor, Schwermetalle oder Kohlenwasserstoffe. Die Messstelle muss den Teilstrom repräsentativ erfassen, deshalb sind Mischproben über die Betriebszeit üblich. Wer seine Fracht kennt, kann Zuschläge prüfen und die Vorbehandlung auf den tatsächlichen Bedarf zuschneiden.

Technik und Anbieter auf beiden Wegen

Indirekteinleiter behandeln ihren Teilstrom vor: Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN EN 858, Fettabscheider nach DIN EN 1825, Neutralisationsanlagen und Siebanlagen. Am Markt sind dafür Anbieter wie ACO, Mall, EnviroChemie oder Grünbeck vertreten.

Pumpen und Armaturen liefern unter anderem Grundfos, Wilo, Xylem und KSB. Messgeräte für CSB, Ammonium und pH-Wert kommen unter anderem von Endress+Hauser oder Hach.

Direkteinleiter betreiben dagegen eine eigene Kläranlage mit mehreren Reinigungsstufen und Schlammbehandlung. Hinzu kommen Probenahmestellen, Online-Messtechnik und Alarmpläne für Störfälle.

Antrag in fünf Schritten

  1. Abwasser erfassenMenge, Fracht und Inhaltsstoffe je Teilstrom bestimmen.
  2. Vorfluter klärenAnschluss und Kapazität des Klärwerks oder Zustand des Gewässers prüfen.
  3. Unterlagen einreichenEinleitererklärung bei der Gemeinde oder Erlaubnisantrag bei der Wasserbehörde.
  4. Auflagen umsetzenProbenahmestellen, Messprogramm und Berichtspflichten einrichten.
  5. Gebühren, Betriebskosten und Abgabe in die Kalkulation aufnehmen.

Gebühren je Kubikmeter und zwei Beispielrechnungen

Indirekteinleiter zahlen die Gebühr aus der Gebührensatzung ihrer Gemeinde. Viele Satzungen staffeln Zuschläge nach Fracht oder CSB-Wert.

Direkteinleiter zahlen keine Kanalgebühr, tragen aber Investition und Betrieb der eigenen Behandlung sowie die Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten für die Indirekteinleitung: 5.000 Kubikmeter im Jahr bei 2,80 Euro je Kubikmeter ergeben 14.000 Euro. Ein Frachtzuschlag von 30 Prozent führt zu 18.200 Euro.

Zweite Beispielrechnung, ebenfalls angenommen: 250.000 Euro Investition über 15 Jahre entsprechen rund 16.700 Euro jährlich, dazu 8.000 Euro Betriebskosten. Bei hoher Fracht kann der Vergleich kippen.

Welcher Weg zu welchem Betrieb passt

Die Indirekteinleitung passt, wenn ein Kanalanschluss vorhanden ist, die Fracht gering oder mittel ausfällt und das Klärwerk die Stoffe aufnimmt. Der Betrieb spart eigene Anlagentechnik und Personal für den Anlagenbetrieb.

Die Direkteinleitung passt bei großen Abwassermengen, hoher Fracht oder fehlendem Kanalanschluss. Sie verlangt eigene Behandlung, Bereitschaft für den Anlagenbetrieb und dauerhafte Messungen.

Häufige Fragen

Wann ist ein Betrieb Indirekteinleiter?

Wenn sein Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, auch wenn er es vorher vorbehandelt.

Welche Behörde erteilt die Genehmigung?

Bei Indirekteinleitung die nach Landesrecht zuständige Behörde, oft die Gemeinde oder das Landratsamt. Bei Direkteinleitung die Wasserbehörde des Landes.

Wie unterscheiden sich die Kosten?

Indirekteinleiter zahlen Gebühren je Kubikmeter, teils mit Frachtzuschlag. Direkteinleiter investieren in eigene Technik, zahlen Betriebskosten und die Abwasserabgabe.

Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?

Die Behörde kann Auflagen verschärfen, Nachbesserungen verlangen oder die Einleitung untersagen. Zusätzlich sind Bußgelder möglich.

Wie lange gilt eine Erlaubnis?

Erlaubnisse werden befristet erteilt, meist für mehrere Jahre, und sind vor Ablauf neu zu beantragen.

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