Checkliste zu Pflichten und Nachweisen für Indirekteinleiter
Bild: Wassernutzen

Abwasser

Teil von Wie entsorge ich Produktionsabwasser in Deutschland rechtssicher?

Checkliste: Pflichten als Indirekteinleiter

Pflichten als Indirekteinleiter: Checkliste zu Selbstüberwachung, Probenahme, Dokumentation, Grenzwerten und Meldung an die Kommune nach AbwV und Satzung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Indirekteinleiter ist, wer Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet und nicht in ein Gewässer.
  • Rechtsgrundlagen sind die Abwasserverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz und die örtliche Entwässerungssatzung.
  • Zu den Pflichten gehören Genehmigung, Selbstüberwachung, Probenahme, Dokumentation und Meldung an die Kommune.
  • Parameter, Messhäufigkeit, Fristen und Grenzwerte stehen im Bescheid, nicht im Gesetz.
  • Kontrollen der Kommune müssen Sie dulden und Betriebsdaten auf Verlangen vorlegen.

Wer als Indirekteinleiter gilt

Ein Betrieb ist Indirekteinleiter, wenn das Abwasser über die öffentliche Abwasseranlage abgeführt wird und nicht unmittelbar in ein Gewässer gelangt. Die Einleitung in ein Gewässer ist nach Paragraf 57 des Wasserhaushaltsgesetzes erlaubnispflichtig; diese Erlaubnis richtet sich an Direkteinleiter. Für die Kanalisation tritt an ihre Stelle die Zustimmung des Kanalnetzbetreibers auf Grundlage der kommunalen Satzung.

Ob Sie als Indirekteinleiter gelten, hängt von Herkunft und Fracht des Abwassers ab. Viele Satzungen enthalten Bagatellgrenzen; unterschreiten Sie diese, entfallen einzelne Pflichten. Prüfen Sie die Regelung Ihrer Satzung, statt sich auf Erfahrungswerte zu verlassen. Grundlagen zur Abwasserentsorgung und zur Einleitung in Deutschland beschreibt das Umweltbundesamt.

Erfasst sind nicht nur Produktionsabwässer. Kühlwasser, Abwasser aus Kantinen und Werkstätten sowie belastetes Niederschlagswasser können dazugehören, wenn die Satzung sie einbezieht. Prüfen Sie jede Teilströmung einzeln, bevor sie in die öffentliche Anlage gelangt.

Checkliste: Pflichten und Nachweise

Die Abwasserverordnung konkretisiert die Anforderungen in branchenbezogenen Anhängen; Anhang 1 der AbwV behandelt kommunales Abwasser. Häufig verweisen kommunale Satzungen auf diese Anhänge und ergänzen eigene Grenzwerte.

Checkliste mit fünf Pflichten für Indirekteinleiter ('Checkliste: Pflichten als Indirekteinleiter')
Diese fünf Pflichten sollten Sie vor der ersten Einleitung abarbeiten. Image: Wassernutzen
  1. Einleitung bei der Kommune anzeigen oder genehmigen lassen, bevor Abwasser anfällt.
  2. Grenzwerte und Parameter aus dem Bescheid in die Betriebsanweisung übernehmen und die zuständigen Mitarbeiter unterweisen.
  3. Selbstüberwachung mit Messungen, Sichtkontrollen und Betriebstagebuch einrichten.
  4. Probenahme regelnEntnahmestelle, Zeitpunkt, qualifizierte Person oder akkreditiertes Labor.
  5. Meldungen und Berichte fristgerecht abgeben und die Ablage prüffest organisieren.

Selbstüberwachung, Probenahme und Dokumentation

Der Bescheid bestimmt, welche Parameter Sie messen, an welcher Stelle und mit welcher Häufigkeit. Die Auswahl folgt der Branche und den eingesetzten Stoffen. Typische Parameter sind pH-Wert, Temperatur, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe oder AOX.

Probenahmen müssen repräsentativ sein. Verlangt der Bescheid eine qualifizierte Entnahme, halten Sie Entnahmestelle, Gefälle und Fließstrecke ein. Diese Vorgaben stehen im Bescheid und in der Satzung, nicht im Ermessen des Betriebs.

Zur Dokumentation gehören Analysenberichte, Kalibrierprotokolle, Wartungsnachweise und ein Betriebstagebuch mit Datum, Uhrzeit und verantwortlicher Person. Bewahren Sie die Unterlagen mindestens so lange auf, wie Satzung oder Bescheid es vorschreiben. Fehlt eine Frist, klären Sie das schriftlich mit der Kommune.

Pflicht / Typischer Nachweis

Selbstüberwachung
Betriebstagebuch, Messprotokolle
Probenahme
Probenahmeprotokoll, Laborbericht
Meldung
Anzeige, Bestätigung der Kommune
Dokumentation
Ablage mit Aufbewahrungsfrist

Bei einer Kontrolle verlangt die Kommune in der Regel zuerst Betriebstagebuch, Analysenberichte und die Unterlagen der letzten Probenahme. Halten Sie diese drei Unterlagen aktuell, dann können Sie Auskünfte sofort erteilen.

Meldung an die Kommune

Meldepflichten greifen nicht nur bei Grenzwertüberschreitungen. Anzuzeigen sind auch Störfälle, Havarien und Änderungen der Produktion, etwa neue Roh- oder Hilfsstoffe, die im Abwasser landen können.

Überschreitung eines Grenzwerts
unverzüglich, mit Ursache und Gegenmaßnahme.
Störfall oder Havarie
unverzüglich, auch außerhalb der Betriebszeiten.
Änderung von Verfahren oder Einsatzstoffen
vor der Inbetriebnahme.
Wechsel von Labor oder Probenahmestelle
vor der nächsten Probe.

Fristen und Formulare unterscheiden sich zwischen den Kommunen deutlich. Verlassen Sie sich nicht auf Muster anderer Standorte. Fragen Sie schriftlich nach und lassen Sie sich das Verfahren bestätigen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Indirekteinleiter eine wasserrechtliche Erlaubnis?

In der Regel nein. Die Erlaubnis nach Paragraf 57 WHG betrifft die Einleitung in ein Gewässer. Für die Kanalisation gilt die kommunale Satzung.

Wie oft muss ich Proben nehmen?

Das legt der Bescheid fest. Üblich sind monatliche, vierteljährliche oder jährliche Proben, abhängig von Branche und Fracht.

Wer darf Proben nehmen?

Die Satzung kann eine qualifizierte Probenahme verlangen, häufig durch ein akkreditiertes Labor. Eigene Kontrollen der Kommune bleiben davon unberührt.

Was passiert bei einer Überschreitung?

Sie melden den Vorgang, klären die Ursache und dokumentieren die Gegenmaßnahme. Die Kommune kann Nachproben, Auflagen oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Wo finde ich die Grenzwerte für meine Branche?

In den Anhängen der Abwasserverordnung und im kommunalen Bescheid. Weichen beide voneinander ab, klären Sie mit der Kommune, welche Anforderung gilt.

Mehr aus Abwasser