Antrag auf Einleitungsgenehmigung nach WHG bei der Wasserbehörde
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Abwasser

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Einleitungsgenehmigung nach WHG beantragen: So gehen Sie vor

Einleitungsgenehmigung WHG beantragen: Zuständige Untere Wasserbehörde, Unterlagen, Fristen und Gebühren in Euro, Schritt für Schritt für Betriebsleiter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuständig ist die Untere Wasserbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
  • Sie brauchen Antragsformular, Betriebsbeschreibung, Analysedaten und Nachweise zur Abwasserbehandlung.
  • Rechnen Sie mit zwei bis vier Monaten Bearbeitungszeit und Gebühren von etwa 250 bis 1.500 Euro netto.
  • Der Antrag muss vor der ersten Einleitung vorliegen, sonst drohen Bußgelder.
  • Nach der Genehmigung sind Probenahmen und Berichte meist Pflicht.

Zuständige Behörde und Rechtsgrundlage

Wer Abwasser in ein Gewässer einleitet, braucht eine Erlaubnis. Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation gilt eine Genehmigung. Beide Verfahren laufen bei der Unteren Wasserbehörde zusammen. Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz, ergänzt durch die Landeswassergesetze.

Flussdiagramm zur Zuständigkeit für Einleitungsgenehmigungen ('Einleitungsgenehmigung nach WHG beantragen: So gehen Sie vor')
So finden Sie die richtige Behörde und den Verfahrensweg. Image: Wassernutzen

Die Pflicht und das Verfahren regelt § 57 WHG. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. In Stadtstaaten und einigen Flächenländern sind Landesämter zuständig. Klären Sie die Zuständigkeit vorab, denn ein falsch adressierter Antrag kostet Wochen.

Bei der Einleitung in die Kanalisation kommt der Kanalnetzbetreiber hinzu. Er prüft die Anforderungen an das Abwasser und kann strengere Grenzwerte festlegen. Klären Sie die Zuständigkeiten daher früh, damit der Antrag nicht zwischen zwei Stellen liegen bleibt.

Für Indirekteinleiter gibt es zusätzliche Vorgaben. Die Behörde prüft, ob Ihre Abwasserbehandlungsanlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Wie Bund und Länder das Wasserrecht aufteilen, beschreibt das Umweltbundesamt in seiner Übersicht zum Wasserrecht. Prüfen Sie dort, welche Regelungen für Ihren Standort gelten.

Diese Unterlagen gehören in den Antrag

  • Antragsformular der Behörde, oft als PDF oder Online-Formular
  • Betriebsbeschreibung mit Produktionsverfahren und Abwasseranfall
  • Analysedaten zu CSB, BSB5, pH-Wert, Schwermetallen und Leitfähigkeit
  • Nachweise über Abwasserbehandlungsanlagen und Wartungsprotokolle
  • Lageplan, Entwässerungsplan und Nachweis der Anschlussmöglichkeit

Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Fehlende Analysedaten führen zu Nachforderungen und verlängern die Bearbeitung. Lassen Sie Proben von einem akkreditierten Labor untersuchen, damit die Werte belastbar sind. Für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation gelten die Anforderungen des § 58 WHG.

Welche Parameter gelten, richtet sich nach der Abwasserverordnung und nach dem Stand der Technik. Das BMUV bündelt die wasserrechtlichen Vorgaben des Bundes. Klären Sie vorab, welche Nachweise Ihr Kanalnetzbetreiber verlangt.

Beschreiben Sie im Antrag auch die Entwässerungswege und die Rückhaltung. Nennen Sie die maximale Tagesschmutzwassermenge und die Jahresschmutzwasserfracht. Diese Angaben prüft die Behörde zuerst.

Der Antrag in fünf Schritten

  1. Zuständige Behörde ermitteln und Antragsformular anfordern.
  2. Betriebsdaten und Abwasserströme erfassen, Probenahmestellen festlegen.
  3. Laboranalysen beauftragen und Auswertung abwarten.
  4. Antrag mit allen Anlagen einreichen und Eingangsbestätigung anfordern.
  5. Nachforderungen zügig beantworten und Auflagen der Erlaubnis prüfen.

Planen Sie Puffer ein. Die Laboranalysen dauern je nach Parameter zwei bis drei Wochen. Die Behörde prüft die Unterlagen und beteiligt bei Gewässereinleitungen oft die Wasserwirtschaftsverwaltung. Erst mit der schriftlichen Erlaubnis dürfen Sie einleiten.

Arbeiten Sie parallel, wo es möglich ist. Formular und Betriebsbeschreibung können Sie vorbereiten, während das Labor noch misst. Ein vollständiger Antrag verkürzt die Bearbeitung um mehrere Wochen.

Legen Sie eine Fristenliste an und haken Sie Nachforderungen sofort ab. So behalten Sie den Überblick und vermeiden Verzögerungen.

Fristen und Gebühren

Position / Zeitraum oder Betrag

Bearbeitung Einleitung in Kanalisation
4 bis 8 Wochen
Bearbeitung Einleitung in Gewässer
3 bis 6 Monate
Gebühr einfache Genehmigung
250 bis 800 Euro netto
Gebühr mit Öffentlichkeitsbeteiligung
800 bis 1.500 Euro netto
Änderung oder Verlängerung
100 bis 400 Euro netto

Die Gebühren richten sich nach der Landesgebührenordnung und dem Verwaltungsaufwand. Die genannten Beträge sind Nettowerte. Ob die Behörde 19 Prozent Umsatzsteuer ausweist, hängt von der Landesregelung ab. Fragen Sie die Gebührenhöhe vorab schriftlich an.

Die tatsächliche Gebühr hängt vom Bearbeitungsaufwand ab. Die Erlaubnis wird befristet erteilt, häufig für 10 bis 20 Jahre. Verlängern Sie spätestens drei Monate vor Ablauf. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Typische Auflagen im Bescheid

  • Grenzwerte für CSB, BSB5, pH-Wert und Schwermetalle
  • Maximale Einleitungsmenge in Kubikmetern pro Tag
  • Probenahmestellen und Messintervalle
  • Berichtspflichten an die Behörde, oft jährlich

Halten Sie die Auflagen ein. Dokumentieren Sie jede Probenahme lückenlos. Melden Sie Überschreitungen unverzüglich, sonst wird aus einem Messfehler schnell ein Bußgeldverfahren. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Einleitungsmenge noch zur Genehmigung passt. Bei Produktionsänderungen beantragen Sie eine Anpassung, bevor Sie mehr einleiten.

Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens fünf Jahre auf. Eine Kopie des Bescheids gehört in Ihre Betriebsanweisung.

Häufige Fragen

Wer ist für die Einleitungsgenehmigung zuständig?

In der Regel die Untere Wasserbehörde beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. In einzelnen Ländern übernehmen Landesämter diese Aufgabe.

Welche Unterlagen sind Pflicht?

Antragsformular, Betriebsbeschreibung, Analysedaten, Nachweise zu Abwasseranlagen, Lageplan und Entwässerungsplan.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Bei Einleitung in die Kanalisation vier bis acht Wochen, bei Einleitung in ein Gewässer drei bis sechs Monate.

Was kostet die Einleitungsgenehmigung?

Je nach Aufwand 250 bis 1.500 Euro netto, bei Änderungen 100 bis 400 Euro netto. Umsatzsteuer wird nur nach Landesrecht ausgewiesen.

Was passiert bei einer Einleitung ohne Genehmigung?

Die Behörde kann die Einleitung untersagen und ein Bußgeld verhängen. Zusätzlich drohen Stilllegung und Nachrüstpflichten.

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