
Messung
Teil von Wie erfasse ich den Wasserverbrauch im Produktionsbetrieb?
Checkliste: Messstellen für Wasserverbrauch richtig planen
Messstellen für den Wasserverbrauch planen: Checkliste zu Auswahl, Zugänglichkeit, Eichfristen nach MessEV und Dokumentation mit DIN und PTB.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Messstellen richten sich nach Messzweck und Bilanzgrenze, nicht nach der vorhandenen Rohrführung.
- Abrechnungszähler sind eichpflichtig, reine Betriebsmessstellen nicht.
- Jede Messstelle braucht Zugang, Absperrung und Entleerung.
- Einbau und Umgebung folgen DIN EN ISO 4064, DIN 1988-300 und dem DVGW-Regelwerk.
- Zählerstände, Eichdaten und Gerätewechsel gehören in eine fortlaufende Dokumentation.
Messzweck und Bilanzgrenze zuerst klären
Vor der Gerätewahl steht die Frage, wofür die Messwerte gebraucht werden. Abrechnungsmessungen gegenüber Mietern, Pächtern oder Dritten unterliegen dem Eichrecht. Interne Messungen für Steuerung, Verlustsuche oder Kostenstellenrechnung dürfen mit ungeeichten Sensoren arbeiten.
Danach folgt die Bilanzgrenze. Ein Hauptzähler erfasst die gesamte Lieferung, Unterzähler trennen Gebäude, Gewerke oder Prozessbereiche. Die Summe der Unterzähler weicht vom Hauptzähler ab, weil Messunsicherheiten und Leitungsverluste hinzukommen. Planen Sie deshalb eine bewertete Differenz ein, statt exakte Gleichheit zu erwarten.
Drittens steht die Messgröße. Üblich sind Volumenströme in Kubikmetern pro Stunde, für Prozesse kommen Temperatur, Druck und Leitfähigkeit hinzu. Bei Abwassermessstellen sind Menge und Fracht getrennte Größen, die Einleitung regelt § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Checkliste in fünf Schritten
- Messzweck, Rechtsfolge und Bilanzgrenze festlegen.
- Messgröße, Messbereich und Datenausgabe bestimmen.
- Einbauort und Zugänglichkeit prüfen.
- Eichrechtliche Anforderungen und Fristen klären.
- Dokumentation und Ableseroutinen aufsetzen.
Wer Messstellen für den Wasserverbrauch plant, legt mit der Datenausgabe auch den Auswerteaufwand fest. Impulsgeber, M-Bus, Modbus oder Funk entscheiden darüber, wie oft Werte anfallen und wer sie liest. Für Abrechnungen genügen Jahres- oder Monatsstände, für Lastspitzensteuerung braucht es kurze Intervalle.
Einbauort und Zugänglichkeit
Die häufigsten Planungsfehler entstehen am Einbauort. Zähler gehören in frostfreie, belüftete Räume oder in begehbare Schächte. Vor und nach dem Gerät sind gerade Rohrstrecken ohne Bögen, Ventile oder Pumpen einzuhalten, damit die Strömung beruhigt ankommt.
Jede Messstelle braucht Absperrventile davor und dahinter, eine Entleerung und Platz für den Gerätewechsel. Ablesung und Bedienung müssen ohne Leiter und ohne Werkzeug möglich sein. Bei Schächten sind Absturzsicherung, Beleuchtung und Zugangsregelung mitzuplanen.
Normen, Eichfristen und Dokumentation
Für Wasserzähler gilt die Normenreihe DIN EN ISO 4064, für die Rohrnetzberechnung die DIN 1988-300, ergänzt durch das DVGW-Regelwerk. Diese technischen Regeln entstehen in den Ausschüssen des DIN, unter anderem im Normenausschuss Wasserwesen (NAW), der die Normungsarbeit im Wasserfach bündelt: Normenausschuss Wasserwesen (NAW) beim DIN.
Eichfristen setzt die Mess- und Eichverordnung fest. Für Kaltwasserzähler gelten üblicherweise sechs Jahre, für Warmwasserzähler fünf Jahre. Im Stichprobenverfahren können Fristen verlängert werden, ob das für ein Gerät zutrifft, klärt die zuständige Eichbehörde des Landes. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) verantwortet Zulassung und Metrologie der Messgeräte. Nach Fristablauf darf ein Zähler nicht weiter für Abrechnungen dienen.
Zur Dokumentation gehören Lageplan, Gerätetyp, Seriennummer, Einbaudatum, Eichdatum, Ablesetermine und jeder Wechsel. Hygienische und ökologische Grundlagen zu Trinkwasser und Abwasser fasst das Themenportal Wasser des Umweltbundesamts zusammen: Themenportal Wasser des Umweltbundesamts. Vergleichswerte zur Wasserentnahme und Wasserabgabe liefert die Wasserwirtschaftsstatistik des Statistischen Bundesamts: Statistisches Bundesamt, Wasserwirtschaft.
| Messaufgabe | Übliches Gerät | Wichtige Vorgabe |
|---|---|---|
| Abrechnung Wasser | geeichter Wasserzähler, Q3 bis 6,3 m³/h | Eichfrist, Zulassung |
| Interne Verteilung | Unterzähler oder Durchflusssensor | Beruhigungsstrecke, Toleranz |
| Prozesswasser | magnetisch-induktiver Durchflussmesser | Leitfähigkeit, Einbaulage |
| Abwassermenge | Mengenmessung vor der Einleitstelle | Probenahme, WHG |
Häufige Fragen
Welche Eichfrist gilt für Wasserzähler?
Kaltwasserzähler werden in der Regel alle sechs Jahre, Warmwasserzähler alle fünf Jahre geeicht oder getauscht. Die Fristen stehen in der Mess- und Eichverordnung, überwacht werden sie von den Eichbehörden der Länder.
Wie viele Unterzähler sind sinnvoll?
So viele, wie sich Kostenstellen, Gebäude oder Prozesse eindeutig trennen lassen. Jede weitere Messstelle kostet Geld und vergrößert die Differenz zum Hauptzähler, deshalb ist die Zahl zu begrenzen.
Welche Normen regeln Einbau und Messung?
DIN EN ISO 4064 beschreibt Anforderungen an Wasserzähler, DIN 1988-300 die Rohrnetzberechnung. Ergänzend gilt das DVGW-Regelwerk für Planung und Betrieb von Wasserverteilungsanlagen.
Was gehört in die Dokumentation einer Messstelle?
Lageplan, Gerätetyp, Seriennummer, Einbau- und Eichdatum, Ableseintervalle und alle Gerätewechsel. Ein Anlagenbuch mit Foto und Inventarnummer erleichtert Prüfung und Abrechnung.


