
Wasseraufbereitung
Teil von Wie führe ich eine Wasseranalyse für Trinkwasser im Betrieb durch?
Trinkwasseranalyse: Welche Parameter sind Pflicht?
Trinkwasseranalyse nach TrinkwV: Welche Parameter Pflicht sind, mit Grenzwerten für E. coli, Nitrat, Blei, Kupfer sowie den passenden Analysemethoden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflicht sind die mikrobiologischen Parameter E. coli, coliforme Bakterien und Enterokokken, jeweils mit dem Grenzwert 0 pro 100 Milliliter.
- Hinzu kommt eine lange Liste chemischer Stoffe mit Grenzwerten, darunter Nitrat, Blei, Kupfer, Nickel und Pflanzenschutzmittel.
- Legionellen sind kein Parameter des Wasserwerks, sondern der Gebäudeinstallation. Der technische Maßnahmenwert beträgt 100 KBE pro 100 Milliliter.
- Probenahme und Analyse sind nur zugelassenen Untersuchungsstellen erlaubt, die Methoden stehen in Normen wie DIN EN ISO 9308-1.
Mikrobiologische Pflichtparameter
Wer eine Wasserversorgungsanlage betreibt, muss in jeder Pflichtprobe E. coli, coliforme Bakterien und Enterokokken bestimmen lassen. Für alle drei gilt ein Grenzwert von 0 pro 100 Milliliter. Das ist ein Nachweisverbot, keine Zielmarke: Jeder Fund löst Maßnahmen aus. Wird Oberflächenwasser eingesetzt, kommt Clostridium perfringens hinzu.
Legionella spp. steht in einem eigenen Abschnitt. Der Parameter betrifft Warmwassersysteme in Gebäuden, nicht die Abgabe des Versorgers. Für Anlagen mit Speichervolumen über 400 Litern oder mehr als drei Litern Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle verlangt die Trinkwasserverordnung regelmäßige Untersuchungen, im Regelfall einmal jährlich.
Der Wert von 100 KBE pro 100 Milliliter ist ein technischer Maßnahmenwert, kein Grenzwert im Sinne der mikrobiologischen Nulltoleranz. Welche Bewertung das Umweltbundesamt dazu vertritt, steht in den Trinkwasserinformationen des Umweltbundesamts.
Chemische Parameter und Grenzwerte
Die TrinkwV wurde 2023 neu gefasst und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 um. Die chemischen Anforderungen stehen in ihren Anlagen und umfassen anorganische und organische Stoffe. Die folgende Auswahl zeigt Parameter, die in Betriebsgebäuden regelmäßig auffallen.
| Parameter | Grenzwert | Übliche Methode |
|---|---|---|
| Escherichia coli | 0 pro 100 ml | DIN EN ISO 9308-1 |
| Enterokokken | 0 pro 100 ml | DIN EN ISO 7899-2 |
| Legionella spp. | 100 KBE pro 100 ml (technischer Maßnahmenwert) | DIN EN ISO 11731 |
| Nitrat | 50 mg/l | DIN EN ISO 10304-1 |
| Blei | 10 µg/l | DIN EN ISO 17294-2 |
| Kupfer | 2,0 mg/l | DIN EN ISO 17294-2 |
| Nickel | 20 µg/l | DIN EN ISO 17294-2 |
| Pflanzenschutzmittel, Einzelwirkstoff | 0,10 µg/l | HPLC-MS/MS |
| Summe Pflanzenschutzmittel | 0,50 µg/l | HPLC-MS/MS |
Blei verdient Aufmerksamkeit, weil der Grenzwert seit 2013 bei 10 µg/l liegt und alte Rohrleitungen ihn überschreiten können. Kupfer stammt häufig aus der Installation, Nickel aus verchromten Armaturen. Für PFAS und weitere neu aufgenommene Stoffe gelten Übergangsfristen. Maßgeblich ist der aktuelle Verordnungstext, nicht eine ältere Broschüre. Fachliche Hintergründe zu Herkunft und Bewertung bündelt die Themenseite Wasser des Umweltbundesamts.
So läuft eine Pflichtuntersuchung ab
- Untersuchungsumfang festlegenAnlass, Anlagentyp und Abgabemenge bestimmen, welche Parameter fällig sind.
- Zugelassene Untersuchungsstelle beauftragen, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 für diese Parameter akkreditiert ist.
- Probenahme abstimmenEntnahmestellen, Spülzeiten und Probenahmetechnik protokollieren, bei Legionellen systemisch beproben.
- Befund bewerten, bei Überschreitung unverzüglich handeln, das Gesundheitsamt informieren und die Ursache suchen.
- Ergebnisse dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Kontrolle aufbewahren.
Wer als Betreiber in der Pflicht steht
Betroffen sind Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, aus denen Wasser an Beschäftigte oder die Öffentlichkeit abgegeben wird. Das können Industriebetriebe, Verwaltungen, Kliniken, Hotels und Sportstätten sein. Die Pflicht trifft den Betreiber, nicht den Wasserversorger, sobald das Wasser die Hausanschlussgrenze passiert. Eigentümer können Aufgaben per Vertrag übertragen, die Verantwortung bleibt zugeordnet.
Kritisch zu prüfen sind Angebote von Laboratorien, die Parameterlisten ohne Bezug zur Anlage verkaufen. Die TrinkwV schreibt den Umfang anhand von Anlagentyp und Abgabemenge vor. Wer mehr untersuchen lässt als nötig, zahlt für Daten ohne Aussagekraft. Eine Zusammenstellung der Bewertungsgrundlagen bietet das Umweltbundesamt in seinen Fachpublikationen zu Wasser und Trinkwasser.
Häufige Fragen
Welche Parameter sind mikrobiologisch Pflicht?
E. coli, coliforme Bakterien und Enterokokken mit dem Grenzwert 0 pro 100 Milliliter. Bei Oberflächenwasser kommt Clostridium perfringens hinzu.
Ist der Legionellenwert ein Grenzwert?
Nein. 100 KBE pro 100 Milliliter sind ein technischer Maßnahmenwert. Überschreitungen verlangen eine Gefährdungsanalyse und Sanierung, aber nicht automatisch eine Nutzungsuntersagung.
Wer darf Proben nehmen und analysieren?
Nur eine nach TrinkwV zugelassene Untersuchungsstelle mit Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Pflichtuntersuchungen darf der Betreiber die Probenahme nicht selbst durchführen.
Mit welcher Methode wird Blei nachgewiesen?
Mit der Massenspektrometrie nach DIN EN ISO 17294-2. Dasselbe Verfahren erfasst Kupfer, Nickel, Arsen und Uran in einem Arbeitsgang.
Muss auch Kaltwasser untersucht werden?
Ja, sofern die Anlage die Voraussetzungen erfüllt. Die Pflichtparameter gelten für das abgegebene Wasser, unabhängig davon, ob es kalt oder erwärmt entnommen wird.



